Nachtrag: Silvesterraketen und Sorgfaltspflichten
6. Januar 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Als Nachtrag zu meinem ersten Artikel zum Thema “Silvesterraketen” hier nur kurz der Hinweis auf den §23 der bundesweit geltenden Sprengstoffverordnung:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
Wer es dennoch tut, verhält sich ordnungswidrig und kann mit einem Bussgeld belegt werden. Man sollte insofern in Innenstädten gut überlegen, von wo aus man seine Raketen zündet.
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(Tags: silvester)