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Domainrecht: OLG Saarbrücken zur Admin-C Haftung

Das OLG Saarbrücken (4 W 239/10 – 45) hat in einem Nebensatz festgestellt, dass seiner Meinung nach ein nicht grundsätzlich als Störer einzustehen hat. Ein habe alleine die “Funktion als Kontaktperson für die streitgegenständlichen Internet-Domain-Adressen”. Die eigentliche Streitfrage ist im Übrigen auch nicht uninteressant: Es geht um Sorgfaltspflichten eines Dienstleisters bei Domain-Transfers.

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