Domainrecht: OLG Saarbrücken zur Admin-C Haftung
4. Januar 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Das OLG Saarbrücken (4 W 239/10 – 45) hat in einem Nebensatz festgestellt, dass seiner Meinung nach ein Admin-C nicht grundsätzlich als Störer einzustehen hat. Ein Admin-C habe alleine die “Funktion als Kontaktperson für die streitgegenständlichen Internet-Domain-Adressen”. Die eigentliche Streitfrage ist im Übrigen auch nicht uninteressant: Es geht um Sorgfaltspflichten eines Dienstleisters bei Domain-Transfers.
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(Tags: admin-c, domainrecht)