Schneeräumen: Üblich zwischen 7h und 20h
31. Dezember 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=3709
Teilen: Auf XING | Auf Facebook | Bei Twitter
EIn kurzer Hinweis zum Thema Schnee & Eis: Bekanntlich gibt es ja eine Pflicht, Schnee und Eis zu räumen. Verantwortlich ist immer grundsätzlich der Eigentümer des entsprechenden Grundstücks. Die Pflicht kann vertraglich abgewälzt werden, z.B. vom Vermieter auf den Mieter. Interessant ist die Frage, zu welchen Zeiten geräumt werden muss. Insofern denke ich, ist mit der Rechtsprechung der Zeitraum von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr Abends zu nennen (“Allgemeine Verkehrszeiten”, LG Berlin, 62 S 85/01; LG Köln,1 S 3/94).



