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Neuer Anlauf: Bussgeld bei fehlenden Winterreifen

Nachdem das OLG Oldenburg entschieden hatte, dass die bisherige Normierung eines Bussgeldes bei nicht eingesetzten nichtig ist (ich hatte hier berichtet), liegt inzwischen beim Bundesrat die neue Verordnung (als Drucksache 699/10) vor, mit der dieses wieder eingeführt werden soll. Man versucht das Problem der Unbestimmtheit nun dadurch zu lösen, dass einmal die Wetterlagen genau benannt werden und zum anderen hinsichtlich der Reifen auf die passende europäische Richtlinie (übrigens hier zu finden, aber nicht wirklich interessant) verwiesen wird:

“Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahr- zeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geän- dert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).”

Das Bussgeld wird entsprechend der Verordnung – die wohl problemlos durchgehen wird – mit 40 Euro festgesetzt. Ein Termin, wann das so in Kraft tritt, ist noch nicht klar zu erkennen, jedenfalls am 26. November (ein Freitag) tagt der Bundesrat zum nächsten Mal, so dass es frühestens zum 29.11 verkündet werden kann – folglich allerfrühestens am 30.11.2010 in Kraft treten können sollte. Ich persönlich rechne eher mit Dezember 2010.

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