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Filesharing & IP-Adressen: Kein Problem?

Das OLG Hamburg (5 W 126/10) hat festgestellt, dass die IP-Adressen, die bei der Ermittlung von Nutzern gesammelt werden (etwa von Logistep) die in Tauschbörsen Material anbieten, rechtmässig erhoben werden. Der Beschluss (dort auf Seite 4) hängt m.E. an einer einzigen und von mir gerne thematisierten Frage: Wie stuft man IP-Adressen ein – als Personenbezogenes Datum, oder nicht?

Ich thematisiere diese Frage hier auf meiner Seite, das OLG kommt offensichtlich zu dem Ergebnis, dass es sich um kein personenbezogenes Datum handelt – eine vertretbare Ansicht, keine Frage. Befremdlich wirkt aber auf mich der innere Widerspruch: Da wird ein Datum einzig und alleine zu dem Zweck gesammelt, um einen Benutzer zu identifizieren, der dann auch nur über dieses Datum identifiziert wird, und dennoch wird – ohne nähere Argumentation – festgestellt, dass kein Personenbezug vorliegt. Freilich ist es ja gerade der Gag der Lehre vom “relativen Personenbezug”, dass bei dem gleichen Datum für den einen Verarbeiter ein Personenbezug vorliegen kann, für den anderen aber nicht. Dem steht aber weiter im Widerspruch, dass §3 BDSG ausdrücklich auch dann einen Personenbezug annimmt, wenn nur mittelbar das Datum einer Person zugeordnet werden kann – wie auch im vorliegenden Fall.

Meine Meinung zur Lehre vom relativen Personenbezug ist klar, schon insofern liegt auf der Hand, dass ich diese Entscheidung sehr kritisch sehe. Dennoch ist sie (natürlich) durchweg vertretbar, gerade aber weil die Frage des Personenbezugs von IP-Adressen nunmehr wieder offen ist (die Lehre vom relativen Personenbezug ist heute keine h.M. mehr, aber bei weitem auch keine M.M.) würde ich mir von Gerichten ein paar Worte mehr zu diesem Thema wünschen. So wäre in Fällen wie dem vorliegenden m.E. zu überdenken, ob man im §101 IX UrhG eine Ermächtigungsklausel zur Erhebung von IP-Adressen erblicken kann – die Qualifizierung der IP-Adressen als personenbezogenes Datum wäre insofern schadlos.

Für Betroffene bedeutet das erst einmal: Eine Verteidigungs-Hoffnung weniger. Und mit Blick auf die Rechtsprechung insgesamt möchte ich hier auch nicht behaupten, dass das eine abwegige Einzelfall-Entscheidung ist. Vielmehr dürfte in dieser speziellen rechtlichen Frage je nach Gericht eine mitunter überraschende Antwort zu erwarten sein.

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