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Immobilien sind nun einmal nicht sicher: Nachdem ich schon berichtet hatte, dass im Einzelfall auch der Verkauf des gesamten Hauses verlangt werden kann, um der Unterhaltspflicht nachzukommen, wird im Beck-Blog auf eine Entscheidung aus Bremen hingewiesen (OLG Bremen, 4 WF 133/10), derzufolge eine verwertbare Immobilie einer beantragten im Weg stehen kann. Dies jedenfalls dann, wenn das Gericht zu der Entscheidung gelangt, dass das betreffende Haus für eine einzelne Person “überdimensioniert” ist.

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