“Stolperfalle” im Schwimmbad
8. Oktober 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Selten ist der Untergrund auf dem wir gehen wirklich perfekt: Unebenheiten gehören zum Alltag und wer nicht aufpasst, der stolpert auch mal. Wenn es zum Sturz kommt, wird dann schnell über Geld gestritten – so auch vor dem Landgericht Coburg (21 O 249/10). Hier war der Kläger im Außenbereich eines Schwimmbades über eine Unebenheit gestolpert, die ca. 8mm betrug. Nach Auffassung des Gerichtes ist das nichts besonders überraschendes, mit derartigen Unebenheiten ist zu rechnen und man hat sich darauf einzustellen. Es gibt nun einmal nicht immer Geld.
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(Tags: schwimmbad)