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Menschlich ist es durchaus nachvollziehbar, juristisch aber nicht zu erzwingen: Eltern, die mit dem Jugendamt konfrontiert sind, sind selten in einer glücklichen Lage. Konflikte mit dem Sachbearbeiter sind geradezu vorprogrammiert und nicht immer lässt sich alles wieder ins “Reine bringen”. In einem Fall wurde das , im Einvernehmen mit den Eltern, auf das Jugendamt übertragen. Die Eltern wehrten sich nun vor dem OLG Köln (4 UF 96/10) dagegen, dass eine bestimmte Mitarbeiterin “zuständig” sein solle – wurden damit aber nicht gehört. Das OLG führt zu Recht an, dass es Sache des Jugendamtes sei, zu bestimmen, wer die Fälle “bearbeitet”, eine Möglichkeit hier mittels familienrechtlichem Beschluss einzugreifen, gibt es nicht.

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