Früher raus aus dem Zivildienst zu Gunsten des Studiums
8. Oktober 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Das VG Göttingen (1 B 235/10) stellt fest:
Liegt die Dauer der Wartezeit bis zum Beginn eines Studiums über der Dauer des Zivildienstes liegt eine unzumutbare Härte vor
Und meint damit: Wer den Zivildienst zu Ende bringt und dadurch im Ergebnis länger auf den schon während des Zivildienstes sicheren Studienplatz warten muss als der Zivildienst insgesamt dauert, der ist früher zu “entlassen”. Da der Zivildienst heute 6 Monate dauert, ist das schnell akut – im vorliegenden Fall ging es um 7 Monate, die man hätte warten müssen. Das VG Göttingen schlägt sich damit in die Linie bereits gefestigter Rechtsprechung (siehe nur VG Neustadt 3 L 701/10.NW und VG Koblenz 1010/10.KO) und schafft Planungssicherheit für Zivildienstleistende. Dabei ist zu beachten, dass das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall gesondert berücksichtigte, dass der Kläger (unwidersprochen) vorgetragen hat, in der Wartezeit auch noch finanziell nicht abgesichert zu sein.
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(Tags: zivildienst)