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Suche nach “sweet child”

Das Online-Portal “Chiemgau-Online” berichtet über eine Verhandlung wegen des Vorwurfs des Besitzes von Kinderpornografie. Dabei war das Verteidigungsvorbringen eines Angeklagten durchaus interessant, der sich wohl alleine in Tauschbörsen eingedeckt hat mit Daten:

Manchmal habe er den kompletten Musiktitel nicht gewusst. Deshalb habe er nicht den ganzen Titel eingegeben, sondern nur den Liedbeginn, beispielsweise „Sweet child“. Er nannte ein weiteres Beispiel für einen Suchbegriff: eine französische Sängerin namens „Lolita“.

Er ließ ungefiltert mit diesen Suchbegriffen angeblich den ganzen Tag den Rechner laufen – was am Ende angekommen ist, hat er nach eigenem Vorbringen nicht umgehend sortiert und gelöscht, sondern nur grob strukturiert und auf dem Rechner behalten. Dass dadurch letztlich zufällig und nur aus Dummheit inkriminierte Videos auf seinem Rechner verblieben, wollte ihm das Gericht nicht mehr glauben.

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