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Das Landgericht Zwickau (2 O 936/09, nicht rechtskräftig) hat entschieden, dass ein Autofahrer von der Stadt Zwickau erhält, nachdem durch ein seine Felge, Reifen und Lenkung beschädigt wurden. Allerdings wurde dem Kläger ein Anteil (30%) an den Gesamtkosten auferlegt, einmal wegen der Betriebsgefahr – zum anderen wurde ihm entgegen gehalten, dass die Straße in so schlechtem Zustand war, dass er seine Fahrweise hätte anpassen müssen.

Letztlich aber bleibt (wieder einmal) die Lehre für Kommunen, dass das “verkommen lassen” von Straßen schnell teuer werden kann. Und natürlich die Erkenntnis für Autofahrer, nicht schutzlos zu sein – auch wenn man an entsprechende Schlaglöcher besondere Anforderungen stellen muss.

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