Private Pflegeversicherung nicht gezahlt: Bußgeld
18. August 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Ein kurzer Hinweis zu einem sicherlich unbekannten Umstand: Wer eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat (also speziell Selbstständige/Freiberufler) und mit der Entrichtung von (mindestens) 6 Monatsprämien zu dieser in Verzug gerät, macht sich Bußgeldpflichtig nach §121 SGB XI:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig [...] mit der Entrichtung von sechs Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät [...] Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2 500 Euro geahndet werden.
Die Versicherung trifft hierbei eine Mitteilungspflicht in entsprechenden Fällen, wobei zu beachten ist, dass laut Gesetzestext nicht einmal der Ausfall aufeinanderfolgender Zahlungen nötig sind.
Im vorliegenden Fall wurde durch die Städteregion Aachen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro verhängt.
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(Tags: bußgeld, pflegeversicherung)