Haben Sie auch schon ein “Voice-Abo”?
18. August 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Eine neue Masche macht seit kurzem die Runde und dürfte vor allem wegen ihrer Unbekanntheit für Anbieter interessant und für Nutzer gefährlich sein: Es geht um 0180er/0900er Nummern, die in irgendeiner Form beworben werden. Wer dort anruft, wird durch das Drücken von Tastenkombinationen dazu gebracht, ein “Abo” abzuschließen. Ab dann wird über die Telefonrechnung der Betrag dieses “Abos” in Rechnung gestellt, so etwa 10 Euro pro Woche. Dabei ist die Art der Abrechnung durchaus tückisch: So taucht auf der Rechnung ein “fiktiver Anruf” auf, immer zu dem Zeitpunkt, zu dem sich das “Abo” verlängert.
Da das Vorgehen noch recht neu ist, findet man kaum Rechtsprechung dazu. Ende letzten Jahres hat sich ein Verbraucher gewehrt: Nachdem ihn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wurde, legte er Widerspruch ein. Damit wäre die Sache beim zuständigen Amtsgericht (AG Waldbröhl, 14 C 35/10) anhängig geworden – doch der Anbieter verzichtete auf die Forderung und nahm seine Klage zurück.
An dieser Stelle wird es dann nämlich wie immer sein: Der Anbieter ist beweisbelastet und muss nachweisen, dass ein Vertrag ordentlich zustande gekommen ist. Es stellen sich hierbei übliche Fragen, etwa nach den erforderlichen Belehrungen und dem ausreichenden Hinweis auf entstehende Kosten. Dennoch gibt es vielleicht Tücken, ich denke etwa an die – wenn auch großzügige – Frist bei Beanstandungen nach §45i TKG, wobei (wenn man das TKG hier überhaupt zur Anwendung bringt!) man sich auch des §45p TKG besinnen sollte als Verbraucher.
Im Ergebnis eine alte Masche in neuem Gewandt, die es aber verdient, beobachtet zu werden. Die Erfahrungen damit sind bisher minimal, nur langsam melden sich erste Betroffene.
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(Tags: abofalle, abzocke, voice-abo)