Bundesnetzagentur: Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
1. August 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Die Bundesnetzagentur teilt mit, dass man beim Thema “Telefonwerbung” weiter hinterher ist und aktuell wieder Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt hat. Beim Lesen der Pressemitteilung fallen mir zwei Dinge besonders auf:
- Seriöse Anbieter sollten wieder einmal darauf aufmerksam werden, dass eine vernünftig formuliert und eingeholte Einwilligung in Werbeanrufe nicht nur zwingend, sondern auch ein Grund für ein hohes Bußgeld sein kann. Auch wenn es hier alleine um Telefonanrufe geht: Auch die Einwilligung in Werbung via Post/Email/Fax muss ordentlich abgefasst und eingeholt sein. Bußgelder drohen hier zwar nicht von der Bundesnetzagentur, teuer werden kann es aber dennoch, denn die Landesdatenschutzbeauftragten können bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Regelungen Bußgelder verhängen und es drohen empfindliche Abmahnungen durch Verbraucherschutzvereine und natürlich die Betroffenen selbst.
- Verbraucher sollten wieder einmal den Hinweis der BNetzA zur Kenntnis nehmen, dass man auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen ist, die bei der BNetzA jederzeit Hinweise einreichen können. Einfach nur “im Stillen” ärgern bringt nichts – und es gibt ja die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert bei der BNetzA zu melden.
Auf jeden Fall unschön ist der Hinweis, dass Verfahren in diesem Fall seitens Staatsanwaltschaften und Gerichte zu oft eingestellt würden.
In dem Zusammenhang zugleich der Hinweis auf den §7 UWG, der sich verständlich liest und viele Fragen beantwortet. Hier ist eindeutig z.B. festgelegt, dass eine Werbe-Mail oder ein Werbe-Fax ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung (also: eine konkludente Einwilligung reicht nicht!) unzumutbar, also untersagt ist. Selbiges gilt bei Anrufen gegenüber Verbrauchern und bei weiteren Betroffenen ist zumindest eine mutmaßliche Einwilligung nötig. Dabei ist bitte zu bedenken, dass auch der Anruf alleine zu dem Zweck, nachzufragen ob man eine Werbe-Email schicken darf, bereits Werbung darstellen kann und dies auch im Regelfall sein wird.
Deswegen noch einmal der wichtige Hinweis: Auch Werbemaßnahmen, gerade im “Massenbereich” und insbesondere wenn man dies ohne Erfahrung macht, müssen anwaltlich begleitet sein. “Blind” massenhaft Mails verschicken kann nicht nur teuer werden, es wird teuer werden. Und wer die Einwilligung von potentiellen Kunden vorher einholen möchte, muss darauf achten, dass diese Einwilligung rechtswirksam eingeholt wird. Hier gibt es eine Fülle von Regeln zu beachten.
Link dazu:
- Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
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(Tags: abzocke, spam, werberecht, werbung)