Aachener Ratsmitglied (#Piratenpartei) möchte die Stadt Aachen “verklagen”
17. August 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Das Ratsmitglied der Aachener Piratenpartei möchte gegen die Stadt Aachen klagen, genauer: Gegen die ihm (nicht) zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen seiner Ratsarbeit. Ein paar Gedanken von mir dazu.
Ich bin von den bisherigen Texten zu diesem Thema etwas überrascht. So lese ich bei der Piratenpartei Aachen etwa das hier:
Laut §56 Abs.3 der Gemeindeordnung NRW stehen fraktions- und gruppenlosen Ratsmitgliedern Mittel zu, um sich auf die Ratssitzungen vorzubereiten. Diese Mittel dürfen maximal ein Drittel des Geldwertes betragen, welche der kleinstmögliche Fraktion aus drei Leuten zusteht. In Aachen wären dies bis zu 10.000 € jährlich.
Das Problem ist nur, dass so etwas im §56 Go NW gar nicht steht. Dort steht vielmehr:
Einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, stellt die Gemeinde in angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte. In diesem Fall ist nach den Sätzen 2 und 3 zu verfahren.
Die Gemeindeordnung sieht also ausdrücklich und als Normalfall vor, dass ein einzelnes Ratsmitglied eben keine Gelder (natürlich unbenommen der monatlichen Pauschale) bekommt, sondern “Sachmittel” und “Kommunikationsmittel”. Sachmittel aber sind keine Geldmittel. Ausdrücklich nur dann, wenn der Rat es anders beschließt, bekommen einzelne Ratsmitglieder auch finanzielle Mittel. Über einen solchen Beschluss weiß ich aber nichts – und pikanterweise lese ich davon auch bei den Piraten nichts.
Die Frage ist dann auch: Was wünscht das betreffende Ratsmitglied? Wenn finanzielle Mittel (also Geld) begehrt sind, benötigt man einen Ratsbeschluss, auf den zur Zeit nicht verwiesen wird. Und Sachmittel? Wenn nach eigenem Bekunden die Stadt Schreibmaterial und die Nutzung des Rechners eines städtischen Mitarbeiters angeboten wurde mag das befremdlich klingen, aber: Was ist denn sonst gewünscht? Soll die Stadt dem einzelnen Ratsmitglied einen Laptop zur Verfügung stellen? Ein Handy? Hier muss zuerst einmal klar gesagt werden, was überhaupt begehrt wird an Sachmitteln, damit man entscheiden kann, ob dies dann letztlich angemessen ist, denn die Angemessenheit ist im §56 III GO NW ein weiterer Prüfungspunkt (s.o.). Und hierbei wird man sicherlich dann die Relation setzen müssen zwischen dem, was der einzelne bekommen soll und dem, was die anderen bekommen.
Dabei muss ich, ein wenig bitter, hierauf antworten:
“Das bisherige Angebot der Stadt zeigt deutlich, was die Stadt Aachen von Einzel Ratsmitgliedern hält – ich fühle mich in diesem Fall wie lästiges Beiwerk behandelt. An Gleichberechtigung unter den Ratsmitgliedern kann man hier noch nicht einmal denken und genau das wollen wir ändern”, so Gerger weiter.
Willkommen in der Realität. So sieht Kommunalpolitik leider aus in NRW, wobei es nicht alleine an der Stadtverwaltung Aachen liegt, sondern an der Gemeindeordnung insgesamt, wenn man feststellen muss, dass fraktionslose Ratsmitglieder von eher verschwindend geringer Bedeutung sind. Die Gemeindeordnung will ganz bewusst Fraktionen stärken und einzelne Mitglieder relativ schwach halten – Hintergrund ist die Sorge vor Zersplitterungen in “politischen Parlamenten” (dazu sogleich). Unser politisches System ist auf dauerhafte Mehrheiten ausgelegt, wechselnde Mehrheiten sind weder in den gesetzlichen Grundlagen, noch in der politischen Praxis und ich wage zu behaupten beim Wähler sonderlich beliebt. Das ist insofern Schade, als dass eben diese so genannten “wechselnden Mehrheiten” echte Entscheidungsprozesse und mehr Demokratie bedeuten würden. Doch die Sorge vor Handlungsunfähigkeit sitzt wohl zu tief.
Dazu kommt, und das wird gerne vergessen, dass ein Stadtrat eben kein “Parlament” ist. Ein Stadtrat ist ein Organ der Exekutive, das auf demokratischem Wege über Wahlen zusammengesetzt wird. Damit ist es eine Art Pseudo-Parlament und man findet viele Ähnlichkeiten zu Parlamenten, etwa das Informationsrecht des einzelnen Abgeordneten. Aber es gibt auch erhebliche Unterschiede, wie z.B. die “Treue”, die man zur Stadt wahren muss, diverse Verschwiegenheitspflichten und allem voran das Fehlen von Immunität und Indemnität. Wer sich als Stadtratsmitglied wie ein Parlamentarier fühlt – wobei ich das hier nicht unterstellen möchte – hat seinen Job (noch) nicht verstanden.
Im Fazit sehe ich zur Zeit eher Fragen, z.B., was überhaupt gewollt ist. Sofern man in der Tat Geld erhalten möchte, fehlt mir der Hinweis, warum man das haben möchte, speziell der ausdrücklich hierzu benötigte Ratsbeschluss wurde ja noch nicht einmal erwähnt. Und wenn der Rat so etwas noch nicht beschlossen hat, gibt es halt nur “Sachmittel” und “Kommunikationsmittel”, die die Stadtverwaltung ja auch angeboten hat. Wenn man sich über einen Raum streiten sollte, ist das m.E. ein berechtigtes Anliegen, aber: Einen Anspruch würde ich auch hier nur dann sehen, wenn andere fraktionslose Ratsmitglieder in Aachen einen Raum erhalten würden oder ein entsprechender Ratsbeschluss existiert. Aus der Gemeindeordnung kann ich zur Zeit jedenfalls keinen solchen Anspruch herauslesen.
Dabei wurde auch noch nicht konkret vorgetragen, wo die Ungleichbehandlung zu anderen einzelnen Ratsmitgliedern bestehen soll. Dass jedenfalls ein einzelnes Ratsmitglied anders als eine Fraktion (oder Gruppe) behandelt wird, ist für sich kein Grund zur Klage, da (a) eben dies von der Gemeindeordnung gewollt ist und (b) durch diese Unterschiede zudem ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vorliegt.
Nebenbei erlaube ich mir den Hinweis, dass eine solche Klage als “grundsätzlicher Präzedenzfall” unnötig ist, den gibt es in NRW m.E. nämlich schon – wenn auch nicht im Sinne der einzelnen Ratsmitglieder. Ebenfalls bei dem Streit um einen Raum wurde bereits das VG Köln und OVG Münster beschäftigt, inzwischen ist die Sache beim BVerfG anhängig (Beschwerdeschrift dazu hier). Ich meine mich auch zu Erinnern, dass der Streit um Räumlichkeiten bereits mehrfach Gerichte beschäftigt hat – gleichsam mit negativen Ergebnissen.
Links dazu:
- Meldung der Piratenpartei Aachen
- Meldung bei Gulli.com
- Stadt Aachen: Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen
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(Tags: Kommunalrecht)