Warum deutsche Juristen nicht gerne bloggen…
19. Juli 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist)
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Schade, denn der Artikel bei der FAZ berührt ein Thema, dass für mich – zugegeben als Hobby – von hohem Interesse ist: Es geht vornehmlich um das Verfassungsrecht und die Tatsache, dass hierzu eher spärlich deutschsprachige Blogs zu finden sind. Die Autorin des Artikels möchte das wohl kritisieren, wirft bei mir am Ende aber nur Fragen auf.
Zum einen fällt mir auf, dass es im Artikel eigentlich nur um das Verfassungsrecht gehen soll. Aber schon der Aufmacher formuliert reißerisch und verallgemeinernd:
Warum amerikanische Juristen gerne bloggen und deutsche nicht, verrät etwas über die Rechtskulturen in beiden Staaten. Und über die Debattenkultur.
Während es also um eine Betrachtung des Verfassungsrechts gehen soll, wird schon am Anfang pauschal behauptet, “deutsche Juristen bloggen nicht gerne” und dass man hieraus auch noch gleich Rückschlüsse auf die “Debattenkultur” ziehen könne. Vielmehr sind es Sätze wie dieser, die eher entlarvend wirken:
Gewiss gibt es etliche Juristenblogs. Aber bloggende Rechtsprofessoren von Rang und Namen und Großkanzleien, die Blogs als Marketinginstrument nutzen, sind hierzulande die große Ausnahme.
Es gibt also zahlreiche juristische Blogs (das mag ein Blick nach Jurablogs.com bestätigen), aber das ist ohne Bedeutung für die Autorin. Aber nicht, weil sie – das wäre in der Tat zutreffend – schreibt, dass sich von den zur Zeit 391 Blogs bei Jurablogs nur eines ausschließlich dem Verfassungsrecht widmet. Sie erklärt dem Leser, dass “Rechtsprofessoren von Rang und Namen” (man merkt hier schon: Rechtsprofessor alleine zählt nicht) und “Großkanzleien” fehlen. Bei Großkanzleien spielt dabei die thematische Ausrichtung schon keine Rolle mehr, der Anspruch hier lautet, dass sie “zu Marketingzwecken” unterwegs sind. Die Verfassungsdebatte wird also bereichert, indem Großkanzleien zu Marketingzwecken bloggen? Ich habe da Zweifel.
Auch die billige Polemik im folgenden Satz zeigt, dass eine sachliche Analyse keine Rolle spielt:
Rund 150 000 Dollar lässt er sich „Scotusblog“ jährlich kosten – unvorstellbar für bloggende Juristen in Deutschland.
Weil sich eine Kanzlei in den USA ihr Blog 150.000 US-Dollar kosten lässt, wird danach festgestellt, dies wäre “unvorstellbar für bloggende Juristen in Deutschland”. Ich denke, diese Summe ist auch für viele US-Kollegen ein unvorstellbares Sümmchen, alleine wegen der Höhe, die erst einmal erwirtschaftet werden will. Auch der zwischen den Zeilen liegende Unterton “gutes Blog = Grosskanzlei = 150.000 US-Dollar” ist mir zu kurz gegriffen.
Der Artikel hat in dem Punkt, dass zum Verfassungsrecht zu wenig spezifizierte Blogs existieren auf jeden Fall Recht. Dabei schuldet jeder, der diese Aussage tätigt, aber auch das Argument, warum 1-2 gute Blogs (die wir insgesamt haben) nicht ausreichen und ein zwingendes Bedürfnis nach “mehr” besteht. Auch diese Frage beantwortet die Autorin nicht, bei ihr scheint “viel = besser” einfach ein allgemeines Credo zu sein.
Ich für meinen Teil kann hier die Antwort bieten, dass gerade das Verfassungsrecht von einer enormen Vielschichtigkeit und Vieldeutigkeit geprägt ist. Teilweise – etwa bei der “Kind als Schaden”-Thematik – hat man sogar widerstreitende Urteile der beiden Senate des BVerfG selber. Wer möglichst viele Sichtweisen wünscht, der wünscht damit im Ergebnis quasi automatisch auch viele Blogs zum Thema.
Neben diesem Punkt mit berechtigter Kritik ist der Artikel aber durchzogen mit Verallgemeinerungen. Ständig wird von “den deutschen Juristen” gesprochen, gar allgemein, dass in Deutschland qualifizierte Blogger fehlen. Und wenn mit Blick auf die USA in einer Überschrift (wieder allgemein) formuliert wird “Blogs sind aus der Rechtsdebatte kaum mehr wegzudenken”, zeigt die Autorin selbst, dass sie an Debatten in Deutschland wohl nicht teilnimmt. Jedenfalls in netzpolitischen Debatten sind Zitate und Links zu juristischen Blogs längst nicht mehr weg zu denkender Usus. Aber was bei Heise & Co. unverzichtbar wurde, ist für FAZ & Co. weiterhin undenkbar: Das Zitieren juristischer Blogs.
Und für mich liegt auch eben hier der Hase begraben. So ist im Artikel zu lesen:
Dass deutsche Rechtsprofessoren lieber an wissenschaftlichen Beiträgen feilen, als Blogkommentare zu schreiben, führen Möllers und Lepsius auf grundsätzliche Unterschiede des verfassungsrechtlichen Diskurses diesseits und jenseits des Atlantiks zurück.
Diese grundsätzlichen Unterschiede lernt jeder Student der Rechtswissenschaften bei seiner ersten Hausarbeit: Es geht um zitierfähige Quellen. Ein deutscher Jurist darf in seiner Ausbildung, von der ersten bis zur letzten schriftlichen Arbeit, nur zitieren, was auch “zitierfähig” ist. Was genau “Zitierfähig” ist, das findet man bestenfalls grob umschrieben und lässt sich zusammenfassen mit “Es muss gedruckt, gebunden und am besten mit einem bekannten Namen versehen sein”. Das ist der Grund, warum der großteil der Jura-Studenten in Deutschland zwar erfolgreich mit Skripten lernt, in Hausarbeiten aber dann nur aus Lehrbüchern zitiert – in die man teilweise erst zur Hausarbeit zum ersten Mal geblickt hat.
Die Schuld dafür tragen nicht alleine die Universitäten, die in ihrer Verzweiflung sogar (erfolglos) den so genannten Repetitoren verbieten möchten, auf ihrem Gelände zu werben. Schuld trägt auch die Medienlandschaft, zu der auch die FAZ gehört, in der das Zitieren juristischer Blogs bestenfalls eine Seltenheit ist. Und in der Autoren wie Frank Schirrmacher zusätzlich zur Verteufelung des Internets in Gänze beitragen.
Tatsache ist, dass wir eine Fülle – mitunter herausragender – deutschsprachiger juristischer Blogs vorfinden. Dass sich Rechtsprofessoren in erster Linie darum bemühen, ihre Werke in “zitierfähigen Publikationen” anzubieten, ist verständlich. Dass Rechtsanwälte zu dem Schreiben, was ihren Alltag bestimmt (wozu nun mal nicht das Verfassungsrecht gehört), ist auch verständlich. Beides kann man, wie man sieht, in zwei Sätzen feststellen. Die FAZ könnte ihren Beitrag leisten, das zu ändern, denn die FAZ kann – als bedeutender Teil der Medienlandschaft – ihren Beitrag dazu leisten, die “Zitierfähigkeit” neu zu definieren. Zum Beispiel in dem man im Artikel auch einen Link zu dem genannten Blog “Verfassungsblog” bietet. Stattdessen aber wird in der FAZ gerne mal Kulturpessimismus und hier konkret pauschales “Gewurschtel” angeboten. Das ist, bei diesem Thema, einfach zu wenig.
Tags: blawg, bloggen