Terminhinweis: Nichtzahlung von Mindestlohn als Straftat? (Update)
1. Juli 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Bemerkenswertes tut sich gerade beim Landgericht Magdeburg: Ein Unternehmer hatte Reinigungskräfte angestellt und einen Stundenlohn von 1,79 Euro gezahlt, während der Mindestlohnbei 7,68 Euro lag. Die Staatsanwaltschaft sah hier den §266a StGB (“Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt”) erfüllt – was das Amtsgericht und Landgericht Magdeburg anders gesehen haben. Nun aber hat das OLG Naumburg (2 SS 90/09) den bisherigen Freispruch aufgehoben und die Sache zurück verwiesen – da es den Freispruch im Urteil als nicht ausreichend begründet angesehen hat.
Sollte das Landgericht nun – verhandelt wird am 15.4.2010 – von seinem bisherigen Urteil abrücken, wäre dies ein Umbruch mit erheblichen Folgen für Arbeitgeber, die Mindestlöhne missachten. Speziell der drohende Strafrahmen bis zu 5 Jahren dürfte hier ein Umdenken bewirken. Es bleibt mit Spannung das Urteil abzuwarten.
Update: Das Landgericht Magdeburg (21 Ns 17/09) hat entschieden – es liegt eine Straftat vor. Das dürfte in den nächsten Tagen für interessante Analysen sorgen, dazu auch die gute Analyse bei LTO
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(Tags: mindestlohn)