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Internetzugang nur noch mit der Bundesnetzagentur?

Wie ich gerade bei Spiegel lese, ist meine alte Vision zunehmend greifbar. Inzwischen ist man beim BKA auf die Idee gekommen, die ich bereits 2002 als “Dystopie” geäußert habe:

Um das bedrohliche Netz endlich sicherer zu machen, forderte Jansen in der “Neuen Osnabrücker Zeitung” einen “verlässlichen Identitätsnachweis im Netz”. Wer das Internet für Käufe, Online-Überweisungen, andere Rechtsgeschäfte oder Behördengänge nutzen wolle, müsse sich zuvor bei einer staatlichen Stelle registrieren lassen.

Zur Erinnerung, ich hatte 2002 (damals auf Netz-ID.de) eine Befürchtung geäußert, die ich später auch im Datenschutz-Blog nochmals eingestellt hatte:

Ich sehe die Gefahr, gerade wenn IPV6 flächendeckend eingeführt ist, dass in naher Zukunft jeder Bürger bei der Bundesnetzagentur eine eigene IP beantragen muss. Diese IP wird “lebenslang” verliehen und ist ohne Kosten oder nur mit Verwaltungskosten verbunden.

Erst wer die IP zugeteilt bekommen hat, kann dann bei einem Provider einen Zugang bestellen, in dessen Rahmen er immer die gleiche IP hat, die auch jederzeit auflösbar ist. Das Ergebnis wäre sicherlich der Wunschtraum so manches Ermittlers und Ministers.

Eine eigene, lebenslang gültige IP als Zugangsdatum zum Internet. Dass das BKA das eines Tages fordern wird, liegt für mich auf der Hand. Die ersten zaghaften Versuche hat man nun vorliegen – und es wird nicht lange dauern, bis die Politik darauf anspringt. Sicherlich, wie immer, wird es nur eines konkreten (medial gepushten) Vorfalls bedürfen um die Forderung zu forcieren.

Hinweis: Der CCC hat laut SPON, durch Constanze Kurz, diese und die weiteren “Ideen” des BKA als “Schnapsidee” bezeichnet. Dem ist nichts hinzuzufügen. Leider aber steht zu befürchten, dass das alleine kein Contra-Argument sein wird.

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