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Die Bundesregierung möchte Gesetze streichen

Die Bundesregierung möchte “veraltete Gesetze” streichen und doppelte Regelungen zusammenfassen, dazu hat sie einen Vorschlag vorgelegt. Da gibt es grundsätzlich nichts einzuwenden, und wenn im Jahr 2010 z.B. die “Reichsbank” aus dem §1082 BGB gestrichen wird, ist das nur zeitgemäß. Leider aber, das zeigt die Erfahrung, finden sich in solchen umfangreichen Schriften auch hier und da kleinere Änderungen, die dann schnell mal untergehen.

So möchte der Gesetzgeber in den Art. 37 bis 39 die “Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Lagen”, zur Zeit verteilt auf drei gesetzliche Regelungen, in einer zusammenfassen. Auch ein gutes Ziel, aber man muss genau hinsehen. Während nämlich im §1 des “Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen” u.a. zu lesen ist:

Einer Frau ist die Aufbringung der Mittel im Sinne des Absatzes 1 nicht zuzumuten, wenn ihre verfügbaren persönlichen Einkünfte in Geld oder Geldeswert eintausendsiebenhundert Deutsche Mark (Einkommensgrenze) nicht übersteigen [...] Die Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils vierhundert Deutsche Mark für jedes Kind, [...]

findet man in der neuen Regelung (Art. 37, §19 II):

Einer Frau ist die Aufbringung der Mittel im Sinne des Absatzes 1 nicht zuzumuten, wenn ihre verfu?gbaren perso?nlichen Einku?nfte in Geld oder Geldeswert 1 001 Euro (Einkommensgrenze) [...] Die Einkommensgrenze erho?ht sich um jeweils 237 Euro fu?r jedes Kind [...]

Da wurde also schön aufgeschlagen. Einen Hinweis ist mir auch wert, dass das Wirtschaftsstrafgesetz (bzw., was davon übrig ist) mit dem Art. 57 aufgehoben werden soll.

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