Button-Lösung für das Internet? Haben wir schon.
9. Juli 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Mit Überraschung nehme ich zur Kenntnis, dass man laut Heise eine “Button-Lösung” für kostenpflichtige Angebote einführen möchte. Durch einen aktuellen Vorschlag der SPD-Fraktion soll dabei folgende Änderung eingeführt werden:
In § 312e wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefu?gt:
„(1a) Der auf eine entgeltliche Gegenleistung gerichtete Vertrag im elektronischen Gescha?ftsverkehr wird nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten und die Kenntnisnahme dieses Hinweises in einer von der Bestellung gesonderten Erkla?rung besta?tigt hat.“
Ohne jetzt über die Sinnhaftigkeit nachzudenken: Diese Regelungen haben wir doch bereits? Hinsichtlich der in der vorgeschlagenen Änderung des §312e BGB vorgesehenen Informationspflicht muss man nur in den §6 TMG blicken:
Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
2. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
Und dass man die Kosten bestätigen muss bei einer Bestellung, ist vollkommen normal – andererseits kommt ein Vertrag mit Kostentragungspflicht ja gar nicht erst zustande. Gerade deswegen kann man sich gegen so genannte Abo-Fallen ja auch herausragend gut wehren bzw. nicht zahlen. Es mag auf den ersten Blick eine nette Idee sein, aber letztendlich wäre es wohl nur Kosmetik. Wobei ich befürchten muss, dass die bisherigen Anbieter einen Weg finden, den Button ganz geschickt einzubauen – und man letzten Endes auch noch einen (angeblichen) Vertrag geschlossen hat, wo auf Grund der trickreich umgesetzten Button-Lösung auch noch die Beweislast wegen der neuen Formulierung beim ausgetricksten Verbraucher liegt.
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(Tags: abo-falle, abzocke, button-lösung)