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Anmerkung: Zwar falsch, aber nicht faktisch falsch

Die Pressemitteilung des BGH in Sachen “WLAN und Störerhaftung” hat weiterhin Nachwirkungen. Zur Erinnerung: In der Pressemitteilung des BGH zu diesem viel beachteten Urteil war zu lesen:

Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an).

Nach dieser PM waren viele der Auffassung, dass der BGH sich zur so genannten “Kostendeckelung” geäußert haben wird, der Betroffene im konkreten Fall gar nur 100 Euro zu zahlen hat. Doch im Urteil selbst fand man am Ende nur diesen Satz:

Hinsichtlich der geltend gemachten Abmahnkosten ist der Rechtsstreit ebenfalls noch nicht zur Entscheidung reif.

Sprich: Wie viel der Betroffene zahlen muss, entscheidet jetzt wieder ein Gericht. Dass man bis heute dennoch über fehlerhafte Berichte stolpert, ist nichts besonderes und mitunter zwar ärgerlich, für mich aber kein Anlass zum Vorwurf. Bei Seiten, die ich generell interessant finde, weise ich die Redaktion auch üblicherweise einfach kurz per Mail auf den Fehler hin, gebe Links zum prüfen und es wird später korrigiert. Selbiges hatte ich bei der Lektüre der – bei mir sonst recht beliebten – Webseite Lehrer-Online.de. Dort fand ich in einem Artikel gleichsam den – bekanntermaßen falschen – Hinweis:

Nach einem Gerichtsurteil von Mai 2010, musste ein WLAN-Inhaber eine Abmahnung in Höhe von 100 Euro zahlen, weil über seinen ungesicherten Anschluss illegal Musik heruntergeladen wurde.

Hier ist interessanterweise schon falsch, dass vom “Download” gesprochen wird, während der BGH schon im ersten Satz des Tenors klarstellt, dass es in der Sache um einen Upload geht:

Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, [...]

Nachdem ich aber die Redaktion auf den Fehler bei den angeblich zu zahlenden 100 Euro hingewiesen habe, bekam ich die erstaunliche Information, dass der Artikel faktisch nicht falsch sei (denn Schwerpunkt des Artikels ist die Absicherung des WLAN, nicht die Rechtsfolge). Wieder eine lehrhafte Erfahrung, vorsichtig mit Informationsquellen aus dem Internet umzugehen – wobei es mir etwas besonderes (und daher ein paar Zeilen wert) ist, dass man trotz offensichtlich falscher Darstellung einen Artikel “faktisch richtig” empfinden kann.

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