Lotto-Tippgemeinschaft: Auf Beweise achten!
11. Juni 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Beim Landgericht Hildesheim (4 O 343/08) klagte jemand auf einen Anteil des erheblichen Gewinns einer Lotto-Tippgemeinschaft. Der Kläger trug vor, an der Tippgemeinschaft zum Zeitpunkt des Gewinns beteiligt gewesen zu sein – die Tippgemeinschaft wollte davon nichts wissen. Letztlich unterlag der Kläger vor dem Landgericht und wurde auch vom OLG Celle (16 U 25/10) nicht gehört. Grund: Es war ihm nicht möglich, glaubhaft zu machen, wirklich zur Tippgemeinschaft gehört zu haben.
Insofern kann es nur einen Rat geben: Immer die Beweiskraft vor Augen haben. Gerade bei Tippgemeinschaften, die meistens in einem bestehenden sozialen Verbund existieren, sind die Beziehungen von Verhältnissen im Vertrauen geprägt. Das hindert bei formalen Fragen – andererseits muss man zwingend daran denken, dass im (unwahrscheinlichen) Gewinnfall eine Menge an Streitgründen vorhanden sind, die jede noch so gute Vertrauensbasis belasten.
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(Tags: gewinnspiel, lotto)