Strafrecht | Auto & Verkehr | Arbeitsrecht | Familienrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | IT-Recht | (IT-)Vertragsrecht

Lotto-Tippgemeinschaft: Auf Beweise achten!

Beim Landgericht Hildesheim (4 O 343/08) klagte jemand auf einen Anteil des erheblichen Gewinns einer -Tippgemeinschaft. Der Kläger trug vor, an der Tippgemeinschaft zum Zeitpunkt des Gewinns  beteiligt gewesen zu sein – die Tippgemeinschaft wollte davon nichts wissen. Letztlich unterlag der Kläger vor dem Landgericht und wurde auch vom OLG Celle (16 U 25/10) nicht gehört. Grund: Es war ihm nicht möglich, glaubhaft zu machen, wirklich zur Tippgemeinschaft gehört zu haben.

Insofern kann es nur einen Rat geben: Immer die Beweiskraft vor Augen haben. Gerade bei Tippgemeinschaften, die meistens in einem bestehenden sozialen Verbund existieren, sind die Beziehungen von Verhältnissen im Vertrauen geprägt. Das hindert bei formalen Fragen – andererseits muss man zwingend daran denken, dass im (unwahrscheinlichen) Gewinnfall eine Menge an Streitgründen vorhanden sind, die jede noch so gute Vertrauensbasis belasten.

Unsere Facebook-Seite hat bereits 829 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!

An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung

(Tags: , )

Ähnliche Artikel