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Seit der Strafanzeige gegen Google (Mitte Mai) ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg weiterhin. Nun wurde der Analyse-Report vorgelegt, den Stroz Friedberg erstellt haben – dieses Sicherheitsunternehmen hat nach einem Auftrag von die eingesetzte Scanning-Software (“gslite”) untersucht.

Der Bericht steht als PDF in englischer Sprache hier zum Download. Dabei ergeben sich laut Analyse folgende Punkte:

  1. Es wurden bei unverschlüsselten Netzen Datenpakete empfangen und auf der Festlplatte gespeichert. Hierbei wurden die Inhalte der Datenpakete (“Body”) aber nicht verarbeitet, das heißt sie landeten ungefiltert – und insbesondere ohne Zuordnung eines via GPS ausgelesenen Standortes – auf der Festplatte. Das bekräftigt den Vorwurf des §202b StGB, weiterhin mit der Frage der Abgrenzung von Vorsatz/Fahrlässigkeit. Spannend wird es sicherlich werden, wie die Staatsanwaltschaft mit der laut Bericht vorgenommenen Verknüpfung sämtlicher Header-Daten mit GPS-Koordinaten umgehen wird.
  2. Soweit ich die Analyse von gslite richtig verstehe, wurden Datenpakete aus verschlüsselten Netzwerken gleichsam empfangen, aber nicht gespeichert, da direkt verworfen. Auch wenn interessanterweise nicht ausdrücklich festgehalten (jedenfalls finde ich dazu auf Anhieb nichts in dem Bericht), lese ich es so, dass die verschlüsselten Daten aber dennoch zumindest Temporär im Arbeitsspeicher vorhanden waren. Dabei wurde mir auf Anhieb nicht deutlich, obbei verschlüsselten Netzen sämtliche Datenpakete verworfen wurden – oder zumindest die Header-Daten weiterhin (in Kombination mit GPS-Daten) gespeichert wurden. Auch dies eröffnet evt. weitere strafrechtliche Konsequenzen, die ich an dieser Stelle (noch) nicht vertiefen möchte.

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