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Alexander Hartmann hat unlängst eine Dissertation mit dem Titel “Unterlassungsansprüche im Internet” verfasst – und bietet diese nun im Volltext, frei zum Download auf der Webseite zur Dissertation. Ich habe die PDF-Datei (dank iPad sehr komfortabel) von gestern Abend bis heute morgen durchgelesen – freilich keine tiefgehende Lektüre, aber meinen ersten Eindruck möchte ich gerne schildern.

Das Werk ist in jeder Hinsicht lesenswert. Dabei wage ich zu urteilen, dass das Buch sowohl für interessierte Laien als auch für Juristen die sich mit dem Thema beschäftigen, von durchgreifendem Interesse sein wird. Gerade die “interessierten Laien” müssen dabei keine Sorge haben: Der Text ist vollkommen verständlich, nachvollziehbar und – entgegen manch anderer Arbeit – nicht “abgehoben”.

Hartmann selbst muss man erst einmal dankbar sein, dass er nicht auf “Masse” setzt. Er versucht offensichtlich durch stichhaltige Ausführungen zu überzeugen und beschränkt sich auf das Wesentliche. Wohl auch deswegen kommt die ebenso obligatorische wie für Kenner eher mühselige Einführung mit gut 20 Seiten aus.

Im zweiten Kapitel zum Thema Unterlassungsansprüche bekommt man eine recht umfassende und sehr fundierte Gesamtdarstellung zum Thema geboten. Die “dogmatischen Grundlagen” fand ich dazu sehr leserlich formuliert, ich hatte bei Weitem “Abgehobeneres” an dieser Stelle erwartet. Stattdessen bekommt man einen Einblick in die Dogmatik, der das praktische Verständnis erheblich erleichtert und sicherlich auch Basis für manche Diskussion zum Thema sein kann. In diesem Kapitel wird zudem – was gerade bei juristischen Laien von Interesse sein sollte – das Rechtsinstitut der “außergerichtlichen Abmahnung” umfänglich erläutert.

Das dritte Kapitel bietet sodann eine umfassende Darstellung der “”, wobei alle Facetten dieses Modells dargestellt werden. Insbesondere die Kritik kommt nicht zu kurz. Neben der Darstellung der insgesamt liegt sicherlich ein Schwerpunkt in diesem Kapitel bei den Punkten Haftungsbeschränkungen, Verkehrspflichten und Prüfungspflichten. Letztlich ist dies eine sachlich sehr gute Darstellung des aktuellen Streitstands und auch die Auffassung Hartmanns, nicht am grundsätzlichen Modell der rütteln zu wollen, ist ebenso verständlich wie vertretbar. An dieser Stelle fehlte mir aber ein wenig der Mut neue Wege zu gehen – letztlich mündet die Darstellung hier (in der Zusammenfassung) dann in der wenig überraschenden Erkenntnis, dass man die Beschränkungen gesetzlich konkretisieren müsste. Für mich persönlich war es insofern schade, dass Wege wie die Berücksichtigung des §832 BGB bei der Störerhaftung auch hier keine Rolle spielen. Andererseits – und insofern ist dieser Einwurf nicht als Kritik zu verstehen – muss ein solches Werk nicht zwingend neue Wege erarbeiten.

Die Kapitel 4 und 5 widmen sich dem Thema mit Blick auf das Internet in eher abstrakter Form, während die dann folgenden Kapitel 6 und 7 konkrete Bezugspunkte im Auge haben. Bei Kapitel 4 geht es um die spezifische Rechtslage für Telemedien im Internet, mit einem Blick auf die gesetzlichen Grundlagen, gefolgt mit Ausführungen zur Providerhaftung. Hier war ich allerdings an mehreren Stellen von sehr kurzen Ausführungen überrascht (ansonsten ja die Stärke des Buches), wo ich mehr erwartet hätte. Speziell zu dem erbittert geführten Streit zur Anwendung des §8 TMG (nicht nur) bei freien WLAN wären durchaus mehr als die 10 Zeilen auf Seite 129 angebracht gewesen.

Gleichsam die Aussage von Hartmann zu WLAN von Privatpersonen: Mit zwei knappen Sätzen stellt Hartmann fest (S.12), dass Funknetze von Privatpersonen als Access-Provider gelten sollen. Begründung in der Fußnote dazu: Ansonsten hätten sie keine Haftungsprivilegierung. Das mag zwar zu meiner Auffassung passen und ich freue mich über die zitierfähige Fundstelle, doch dogmatisch bleibt eine Frage: Warum müssen Privatpersonen denn überhaupt von einer Haftungsprivilegierung profitieren? Hartmann spricht hier in der Fußnote 64 die fehlenden Überwachungskapazitäten an – doch sind nicht diese fehlenden Kapazitäten gerade der Grund der Gegenmeinung, eine Privilegierung zu verneinen?

Das Kapitel geht quasi nahtlos in das 5. Kapitel “Störerhaftung im Internet – eine komplexe Synthese” über, das mit 13 Seiten zwar knapp, aber sehr ausgewogen im Inhalt präsentiert wird.

Hinweis an dieser Stelle: Es erscheint für interessierte Laien verlockend, direkt nur das 5. Kapitel zu lesen – davor möchte ich dringend warnen. Das Buch ist wirklich insgesamt äußerst Lesenswert und bildungsreich. man würde nicht nur auf eine menge verständliches Fachwissen verzichten, man läuft auch ggfs. Gefahr, das knappe Kapitel 5 teilweise falsch zu verstehen.

In diesem Kapitel ebenso überrascht wie angetan war ich von den Ausführungen zur Vollstreckung des ggfs. erwirkten Unterlassungstitels. Wenig überraschend ist dann aber die Erkenntnis am Schluss: §7 TMG steht der Inanspruchnahme als Störer nicht im Weg.

Es folgen ein Kapitel zur Haftung bei Online-Auktionsplattformen und bei Online-Diskussionsplattformen. Bei ersterem muss ich zugeben, fatalerweise nur grob gelesen zu haben und möchte daher hier an der Stelle nichts zu dem Kapitel sagen. Meine Leseenergie habe ich auf die Ausführungen zu Diskussionsplattformen gerichtet, was im Alltag vieler Webmaster sicherlich auch interessanter sein wird. Ich denke auch, dass dieses gut formulierte und ebenfalls nicht allzu lang gefasste Kapitel – nicht zuletzt wegen der Praxisrelevanz – das Interesse vieler Webmaster wecken wird (und auch sollte).

Die am Ende des Buches stehende Zusammenfassung ist stichhaltig und sicherlich verlockend, als erstes gelesen zu werden. Mit der gleichen Begründung wie oben, möchte ich dringend davon abraten. Schade fand ich den kurzen und abstrakt formulierten Ausblick, der sich letztlich in der Forderung konkreter gesetzlicher Regelungen erschöpft. Ich hatte oben schon geschrieben, dass mir insofern in der Arbeit der Ausblick i.S. eines Beschreitens neuer Wege – zumindest als vorgeschlagene Option – doch gefehlt hat.

Insofern ist dies dann auch mein Fazit: Eine wirklich herausragende Darstellung des aktuellen Sach- und Streitstandes zum Thema Unterlassungsansprüche im Internet. Es ist dringend zu empfehlen, dieses Buch zu lesen, sowohl für interessierte Laien als auch für Juristen. Insbesondere wer sich als Jurist das Gebiet erst erarbeitet hat hier eine wertvolle und nicht zu unterschätzende Lektüre. Ich bezweifle aber, dass die Arbeit für die laufende, und durch den BGH mit seinem Urteil zum Thema nur befeuerte, Diskussion Anregungen bieten wird. Dafür fehlen mir persönlich schlicht die Vorschläge neuer Wege. Sicherlich aber wird es nicht sehr lange dauern, bis das Buch zum Standardwerk bei Zitaten in der Diskussion zur Störerhaftung werden wird.

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