Arbeitsagentur und Prostitution
11. Juni 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Es gibt Leitsätze, die sprechen für sich. So wie dieser des Bundessozialgerichtes (B 11 AL 11/08 R):
Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht verpflichtet, Bordellbetreibern Prostituierte als Arbeitnehmer zu vermitteln.
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(Tags: arbeitsagentur, prostitution)