Strafrecht | Auto & Verkehr | Arbeitsrecht | Familienrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | IT-Recht | (IT-)Vertragsrecht

Waffenschein weg beim “rumballern”

Ein Nachbar fühlte sich von einer Party gestört und griff zu befremdlichen Maßnahmen: Als Inhaber einer (“”) verfügte er über eine Schrotflinte. Mit dieser betrat er den Balkon und gab drei Schüsse in die Luft ab, wohl um die “Störenfriede” in der Nachbarschaft zu erschrecken. Die zuständige Kreisbehörde widerrief daraufhin die ausgestellte Waffenbesitzkarte mit der Begründung, der Inhaber biete nicht (mehr) die notwendige Zuverlässigkeit zur Führung des Scheins.

Das OVG Rheinland-Pfalz (7 A 10410/10.OVG) hat dies nun bestätigt: Zum einen liegt ein klarer Missbrauch der Waffe vor, wenn sie genutzt wird, andere Menschen zu erschrecken. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Zulassung der Waffe nur zur Jagdausübung vorgesehen war.

Unsere Facebook-Seite hat bereits 829 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!

An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung

(Tags: , )

Weitere Artikel