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Angesichts der (jedenfalls zur Zeit herauszulesenden) Grundaussage des , “Nutzer haben ihr entsprechend dem zur Zeit der einrichtungen gültigen technischen Standard zu sichern um einer Störerhaftrung zu entgehen”, gibt es eine Frage, die (mir) zunehmend gestellt wird und auf die ich bisher ganz bewusst keine Antwort gebe:

Was machen nun Betreiber z.B. von Cafes, die als kostenlosen Service (um Kunden zu locken) einen WLAN-Zugang anbieten?

Ich möchte dazu erst etwas sagen, wenn mir das Urteil im Volltext vorliegt, vorher ist es mir schlicht zu ungewiss – auch wenn ich nicht glaube, dass das vollständige Urteil hier sonderlich erhellend sein wird.

Hinweis: Das Urteil liegt im Volltext nun vor und wurde hier von mir analysiert. In der Analyse finden Sie einen Abschnitt zu Cafes, evt. hat der BGH hier eine Lösung parat.

Wer darüber nachdenkt, es gibt diese Idee: Wer nicht haften will, kopiert sich die Ausweise der Gäste und vergibt individualisierbare WLAN-Kennungen. Damit fängt aber übrigens das Problem erst an: Selbst wer das tut, muss sich danach mit der Frage beschäftigen, wie lange er solche Daten aufheben muss – und darf. Wer diesen Weg geht, öffnet ein Fass, dass zumindest datenschutzrechtlich mehr Probleme als Lösungen bietet.

Heute finden sich bei Dr. Reto Manz einige beachtenswerte erste Gedanken zu der Frage, was Internet-Cafes in Zukunft mit ihrem WLAN am besten machen. Dabei ist noch einmal an die z.B. von Stadler geäußerte Kritik zu denken, dass der BGH wohl dogmatisch zweifelhaft gearbeitet hat. Insbesondere die Frage, ob man nicht den §8 TMG als Privilegierung heranzieht, muss thematisiert werden – gleich ob man sie letztlich ablehnt oder befürwortet. Ich stehe gleichsam auf dem Standpunkt, dass jede Entscheidung zur Haftung eines WLAN-Betreibers, in der der §8 TMG nicht einmal angesprochen wird, letzten Endes unbrauchbar ist.

Manz selbst kommt zu dem Ergebnis, dass ansonsten nur die Variante bleibt, ausländische VPN als WLAN-Betreiber einzusetzen. Das deckt sich mit meinen Aussagen, die ich schon mehrfach getroffen habe, auch wenn ich dabei mehr an TOR oder Proxies denke. Übrigens wird häufig – auch von mir – der Hinweis gegeben, man soll entsprechende Ports deaktivieren bzw. am besten nur bestimmte Ports öffnen. An dieser Stelle der klarstellende Hinweis, dass dies natürlich nur mit dem Tunnelblick auf das weiterhilft. Ohne jetzt neue Sorgen verbreiten zu wollen: Wer in seinem Cafe regelmäßig von einem Troll besucht wird, der mit Vehemenz Beleidigungen in Foren verteilt und deswegen als WLAN-Betreiber mit einer konfrontiert wird, dem hilft das Sperren von Ports herzlich wenig. Mit Blick auf diesen Sachverhalt möchte ich vor allem eines klar machen: Einfache technische Möglichkeiten zur Lösung des Dilemmas gibt es nicht.

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