Abmahnungen gehören in den Mülleimer? (Update)
1. Mai 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Die ehemalige Bundesjustizministerin, Fr. Zypries, war bei einer Podiumsdiskussion anwesend und äußerte dort laut Presse zum Thema Abmahnungen:
So etwas solle man stets wegschmeißen, sagte Zypries, reagieren müsse man erst auf einen Mahnbescheid.
Sollte dies tatsächlich so gewesen sein – man muss ja mitunter bei Presse-Zitaten vorsichtig sein – ist an dieser Stelle dringend zu raten, diesem Rat nicht zu folgen. Bei diesem Zitat werden Abmahnungen und Mahnungen durcheinander gewürfelt: Wenn Sie eine Abmahnung erhalten und nicht reagieren, geht es dem Grunde nach nicht um einen zivilrechtlichen Zahlungsanspruch, sondern um ein Unterlassen einer Handlung. Und wer sich darum gar nicht kümmert, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit (irgendwann) später eine einstweilige Verfügung ins Haus bekommen. Mit dieser Verfügung gehen erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten einher, ganz zu schweigen von dem wahrscheinlich noch folgenden Hauptsache-Verfahren.
Der Rat “Ab in den Müll damit” bezieht sich bestenfalls auf(unberechtigte) Mahnungen, speziell mit Blick auf so genannte Abo-Fallen. Hier gilt durchaus das Credo “Nicht beachten”, wobei ich auch hier wenn überhaupt nicht zum “wegschmeißen” anregen würde, sondern zum Abheften anrate – damit bei späterer rechtlicher Beratung der Vorgang nachvollziehbar ist. Dabei ist es auch hier generell ratsam, nicht einfach still zu halten, sondern sich immer zu informieren und zu wehren. Die meisten Abzock-Systeme leben gerade davon, dass von Betroffenen (durch Stillhalten) auf der Gegenseite keine Arbeit produziert wird. Zudem leben gerade strafrechtliche Ermittlungen von zahlreichem Feedback. Auch ist die Gefahr zu bedenken, dass man sich irrt und eine doch berechtigte Forderung als unberechtigt ignoriert fahrlässig weitere Kosten produziert. Insofern sollten Betroffene immer Rat suchen, sei es bei Verbraucherzentralen oder hie erfahrenen Rechtsanwälten, die gängige Methoden umgehend (er)kennen.
Update
Man lernt mit der Zeit ja kritisch zu sein, wenn man die Presse zitiert – daher hatte ich schon gestern darauf hingewiesen, dass das Zitat der Presse so nicht stimmen muss. Schon Netzpolitik.org berichtete gestern in einem Update, dass ein leser auf Fehler im HAZ-Artikel hingewiesen hatte. Ich stelle gerade fest, dass der Artikel nunmehr geändert wurde, dort liest man jetzt
Solche Schreiben von Abmahnfirmen solle man stets wegschmeißen, sagte Zypries, reagieren müsse man erst auf einen Mahnbescheid. [Update: Entgegen einer früheren Darstellung in diesem Artikel hat das Büro von Frau Zypries das Zitat korrigieren lassen - in der ersten Fassung lautete es: "Solche Schreiben solle man stets wegschmeißen, sagte Zypries, reagieren müsse man erst auf einen Mahnbescheid."]
Das Problem ist allerdings, dass die Zeitung nun für mich weiterhin das gleiche wie vorher sagt, aber sagt, dass sie es so nicht sagt. Was nun stimmt oder nicht, ist zur zeit unklarer als vorher. Es bleibt aber die Aussage von oben: “Abmahnungen wegschmeißen” ist ein per se schlechter Rat. Eine Abmahnung ist keine Mahnung.
Weitere Artikel dazu:
- Artikel beim “Blog-Fürsten”
- Kommentar von Rechtsanwalt Stadler
- Beitrag bei Netzpolitik.org
- Seite: Mythen rund um die Filesharing-Abmahnung
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(Tags: abmahnung, abzocke)