Abmahnung von (nicht wegen!) Rapidshare?
3. Mai 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=2003
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Die Webseite Torrentfreak.com berichtet, dass sie ein Schreiben von Anwälten von Rapidshare erhalten haben. Hintergrund: man betreibt eine Domain, die Kennzeichen-/Namensrechte von Rapidshare verletzt. Vorfälle aus Deutschland in Sachen Rapidshare sind mir (noch) nicht bekannt, aber ich möchte nochmals daran erinnern, dass es keine Seltenheit ist, mit einem Domain-Namen fremde Rechte zu verletzen. Und es ist auch keine Seltenheit, dass so etwas mit einer Abmahnung quittiert wird, auch wenn ich den Eindruck habe, dass zumindest Dienstleister – aus Sorge um Imgaeschäden – zunehmend aktiv bemüht sind, solche Streitigkeiten ohne unmittelbare Kosten beizulegen.
Domaininhaber sollten daher allgemein das Problem der Rechtsverletzungen im Auge haben, weniger jetzt nur konkret auf den Namen “Rapidshare” achten. Speziell Fan-Webseiten werden zunehmend ins Visier genommen und “müssen” quasi fremde Rechte betreffen – auch wenn sie diese nicht automatisch verletzen, wie zuletzt das OLG Köln (6 U 180/09) in Sachen “DSDS-News.de” festgestellt hat. Dennoch müssen Betroffene daran denken, dass man im Zweifelsfall einen Gegner haben wird, für den die Sorge um Prozesskosten das kleinere Übel ist – ein praktischer Aspekt, der gerne außer acht gelassen wird.
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(Tags: abmahnung, domain, kennzeichenrecht, namensrecht, rapidshare)