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Vierbettzimmer bedeutet nicht zwei Doppelbetten

Das AG München (113 C 11690/09) hat entschieden, dass man bei Buchung eines Bungalows mit einem “Schlafzimmer für 4 Personen” nicht mit einer bestimmten Bettenform (hier: Zwei Doppelbetten) rechnen darf. Geboten wurden ein Doppelbett sowie zwei Einzelbetten – die Kläger wollten deswegen den Reisepreis mindern, da man wie “Sardinen” gehaust habe. Das AG München hat dem nun eine Absage erteilt – wer vier Betten bucht, darf daraus keine Rückschlüsse auf die Form ziehen, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.

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