Keine Flüge wegen Vulkanasche: EU-Kommisarin weist auf Rechte hin
16. April 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Wer zur Zeit zu den zahlreichen von Ausfällen wegen Vulkanasche betroffenen Passagieren gehört, wird sicherlich bei der aktuellen Mitteilung der EU-Kommission zu den Passagier-Rechten hellhörig: So haben Passagiere ein Recht auf ordentliche Betreuung vor Ort (speziell Versorgung mit Mahlzeiten/Erfrischungen), vernünftige & fortlaufende Informationen zur Sachlage und auch Rückerstattung von Flugpreisen.
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