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Amokdrohung: Teurer “Spaß”

Ein 19Jähriger wollte sich einen “Spaß” machen und verhielt sich laut Ausführungen des Gerichts wie folgt:

Der Kläger habe am Morgen des 13.3.2009 in der Nähe einer Grund-, Haupt- und Werkrealschule in Achern zwei angesprochen und im Verlauf des Gesprächs gedroht, zwei andere der betroffenen umzubringen und während der großen Pause einen an der zu unternehmen. Er sei den von ihm angesprochenen Schülern bis zur gefolgt und habe die aufsichtsführende Lehrerin nach der genauen Uhrzeit der großen Pause gefragt. Er sei daraufhin jedoch des Schulgebäudes verwiesen worden. [...] Dass er mit einem Amoklauf gedroht habe, stehe aufgrund der ausführlichen Beweisaufnahme im Strafverfahren fest. Da der Amoklauf an der Albertville-Realschule in Winnenden nur zwei Tage zurückgelegen habe und der Kläger polizeibekannt und bereits mehrfach u.a. wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraft gewesen sei, habe die Polizei von der Ernsthaftigkeit der Androhungen ausgehen müssen.”

Das Verwaltungsgericht Freiburg (2 K 623/09) erkannte eine Kostentragungspflicht für die sodann gerufene Polizei, die mit 34 Beamten im Einsatz war. Es wurde dann bei einem Stundensatz von 48 Euro (pro Beamten) auf Zahlung von 1.632,- € erkannt.

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