Sachstand: Mündliche Verhandlung beim BGH in Sachen WLAN-Störerhaftung
18. März 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Beim BGH wird heute unter dem Aktenzeichen I ZR 121/08 zur Frage verhandelt, ob der Betreiber eines offenen WLAN im Zuge der so genannten Störerhaftung für Urheberrechtsverstöße gerade stehen muss, die ein Dritter über dessen Internetzugang begeht.
Die mündliche Verhandlung heute machte bereits eines deutlich: Hoffnung dürfen sich Betreiber offener WLAN zwar machen, aber nicht zu viele. Speziell die Zumutbarkeit der Absicherung von WLAN mit gängigen Sicherungsmaßnahmen war Thema und es war zu erkennen, dass der BGH hier in die Kerbe schlagen wird, die die wohl herrschende Meinung in der Rechtsprechung schon länger vertritt.
Update: Der BGH hat zur Störerhaftung beim WLAN am 12.5.2010 entschieden – Das Urteil wurde wurde hier von mir analysiert. Beachten Sie auch unsere Webseite zum Thema “Störerhaftung” unter http://stoererhaftung.ferner-alsdorf.de
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(Tags: abmahnung, filesharing, störerhaftung, wlan)