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Promillegrenzen im Verkehrsrecht und Strafrecht

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von relevanten Promillegrenzen. Die folgende Auflistung stellt die üblichen Promillegrenzen in einer Auflistung dar:

  • 0 : Für Fahranänger unter 21 Jahren bzw. in der zweijährigen Probezeit gilt die Null .
  • 0,3 : Im Regelfall beginnt hier, in Kombination mit Fahrfehlern, die so genannte “relative Fahruntüchtigkeit”. Speziell wenn zudem noch ein verursacht wird ist man im Bereich einer Straftat.
  • 0,5 : Die Grenze zur Ordnungswidrigkeit
  • 1,1 : Bei der 1,1 ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, wer jetzt mit dem Auto fährt, begeht eine Straftat
  • 1,6 : Fahrtuntüchtigkeit für Fahrradfahrer
  • 2,0 : Beginn der eingeschränkten Schuldfähigkeit (2,2 für Tötungsdelikte)
  • 3,0 : Bei 3 ist die zur Schuldunfähigkeit erreicht (3,3 für Tötungsdelikte)
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