Niederlage für Abo-Falle
11. März 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist)
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Erst jetzt wird eine Entscheidung des LG Mannheim (10 S 53/09) vom 14.1.2010 bekannt derzufolge ein Abo-Fallen-Betreiber die Kosten für den gegnerischen Anwalt bei einer Widerklage tragen muss. Das Urteil des LG Mannheim ist aber nicht nur deswegen bermerkenswert, auch der Lösungsansatz ist interessant: Das Landgericht kommt, anders als die vielen anderen Gerichte, gar nicht zu dem Schluss, dass ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag vorliegen würde und bejaht in Folge dessen eine Ersatzpflicht.
Doch: Auch wenn die Entscheidung zustimmung verdient und auf positives Echo stoßen wird – es gibt in der Entscheidung aber auch problematische Aspekte. Besprochen wird die Entscheidung auf unserer Informationswebseite zum Thema Abo-Falle:
Tags: abo-falle, abofalle, culpa in contrahendo