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LG Coburg: Anwalt muss ordentlich abrechnen

Zuerst einmal selbstverständliches stellt das LG Coburg (11 O 680/08) fest:

  1. Ein hatte mit seinem Klienten eine Abrechunng auf Stundenbasis bei Minutengenauer Abrechnug vertraglich vereinbart. Auf der Abrechnung blieb er diese Minutengenaue Abrechnung aber schuldig – das LG Coburg wies schon mit Blick darauf die Klage auf Zahlung (es ging um 4000 Euro) ab.
  2. Der Anwalt war für seinen Klienten in verschiedenen angelegenheiten tätig – auf der Abrechnung hatte er aber nicht angegeben, welche Tätigkeiten konkret abgrechnet wurden. Wieder ein Fehler, der zur Klageabweisung beigetragen hat.

Interessant ist dabei ein anderer Aspekt, der wachrütteln muss: Der Anwalt hat nicht selber die Forderung beigetrieben, sondern dies einer Verrechnungsstelle überlassen. Das Gericht stellt hierbei überraschendes fest:

Daher wies das Gericht die Klage nach mündlicher Verhandlung ab und gestattete der Klägerin auch nicht mehr, eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Abrechnung des Rechtsanwalts nachzuholen. Die Beklagte hatte im Prozess frühzeitig ihre Einwände gegen die Rechnung vorgebracht und die Klägerin hatte darauf nicht rechtzeitig reagiert.

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