Kein Zutritt ermöglich um Stromanschluss zu sperren: Streitwert?
3. März 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Der Sachverhalt ist gar nicht so selten: Da zahlt jemand seine Stromrechnung nicht (mehr) und der Anbieter möchte Zugang zu den Räumlichkeitne, um den Anschluss zu “sperren”. Gerne wird dann der Zugang verweigert, woraufhin seitens des Anbieters auf Duldung des Zutritts samt Sperrung geklagt wird. Das OLG Celle (13 W 17/10) hatte sich nun damit zu beschäftigen, wie hoch in einem solchen Fall der Streitwert anzusetzen ist – und kommt zu einem sehr teuren Ergebnis:
[Dies] bemisst sich einerseits nach der Höhe der geschuldeten monatlichen Abschlagszahlungen, andererseits nach dem Zeitraum, den ein Stromversorger üblicherweise benötigt, um einen entsprechenden Vollstreckungstitel zu erlangen. [...] Demgegenüber hält der Senat, der nunmehr für Ansprüche aus Energielieferungen zuständig ist, in der Regel einen Zeitraum von 6 Monaten für zutreffend.
Das heisst, der Streitwert wird festgelegt anhand von 6 fälligen Monatszahlungen. Damit ist das Gericht unter der Forderung des Klägers geblieben, den Jahresbetrag anzusetzen.
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(Tags: anschluss, sperrung)