“Bushido” im Zwielicht: Kippen die Filesharing-Abmahnungen?
24. März 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Gestern erging vor dem Landgericht Hamburg (310 O 155/08 und 308 O 175/08) die Feststellung, dass der Musiker “Bushido” Urheberrechtsverletzungen in mehreren Liedstücken begangen haben soll. Es ist bekannt, dass in der Vergangenheit zahlreich “Tauschbörsennutzer” die u.a. Lieder von “Bushido” zum Tausch angeboten haben, wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurden. Neben der Häme, die nun teilweise durchs Internet schwappt, stellt sich vor allem eine Frage für Betroffene: Bedeutet das rechtlich etwas?
Jedenfalls hinsichtlich der hier betroffenen Lieder wurde vom Landgericht Hamburg wohl festgestellt, dass kein Urheberrecht vorliegen soll – allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sofern es rechtskräftig wird und die genaue Liederliste bekannt ist, dürfte man sich Gedanken machen, ob man – hinsichtlich dieser speziellen Lieder! – einen Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich der Rückzahlung evt. schon geleisteter Zahlungen hat – Abwegig erscheint dies jedenfalls nicht. Wer bereits abgemahnt wurde und gezahlt hat, sollte daher mit seinen gesammelten Unterlagen einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Angelegenheit analysieren lassen. Auch muss bei der Beratung “frisch” Abgemahnter Fielsharing-Nutzer nun berücksichtigt werden, dass eine Abmahnung dieser Lieder wohl nicht mehr möglich sein wird, jedenfalls nicht im Namen der bisher bestehenden angeblichen Rechteinhaber.
Welche Lieder nun genau betroffen sind, steht noch nicht fest – das Urteil ist noch nicht veröffentlicht. In einer Zusammenschau aus Heute.de und Spiegel-Online ergibt sich zur Zeit diese Liederliste:
- “Sex in the City”
- “Bloodsport”
- “Goldrapper”
- “Janine”
- “Es ist ok”
- “Träne aus Blut”
- “Wieder von der Skyline zum Bordstein zurück”
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(Tags: abmahnung, filesharing, p2p, Urheberrecht)