BGH zu freien WLAN: Es geht um kein Verbot
19. März 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Heute, einen Tag nach der Verhandlung beim BGH zum Thema “Störerhaftung für öffene WLAN” kursieren befremdliche Berichte zum Thema in der Presse und im Netz. Dabei werden häufig Begrifflichkeiten vermengt, z.B. das offene WLAN-Zugänge nun verboten werden sollen. Dazu gibt es nun auf unserer Seite zum Schwarz-Surfen eine Anmerkung.
Update: Der BGH hat zur Störerhaftung beim WLAN am 12.5.2010 entschieden – eine Einschätzung und einen Bericht finden Sie hier. Beachten Sie auch unsere Webseite zum Thema “Störerhaftung” unter http://stoererhaftung.ferner-alsdorf.de
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(Tags: abmahnung, abzocke, filesharing, störerhaftung, wlan)