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BGH zu freien WLAN: Es geht um kein Verbot

Heute, einen Tag nach der Verhandlung beim BGH zum Thema “ für öffene ” kursieren befremdliche Berichte zum Thema in der Presse und im Netz. Dabei werden häufig Begrifflichkeiten vermengt, z.B. das offene -Zugänge nun verboten werden sollen. Dazu gibt es nun auf unserer Seite zum Schwarz-Surfen eine Anmerkung.

Update: Der BGH hat zur Störerhaftung beim WLAN am 12.5.2010 entschieden – eine Einschätzung und einen Bericht finden Sie hier. Beachten Sie auch unsere Webseite zum Thema “Störerhaftung” unter http://stoererhaftung.ferner-alsdorf.de

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