Analyse OLG Hamburg: Besitzbegründung schon beim Ansehen?
25. März 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Das OLG Hamburg (2-27/09) hatte, wie schon berichtet, entschieden dass mit dem Laden von Dateien in den Arbeitsspeicher ein Besitz begründet wird – und somit bereits das Ansehen von verbotenen Dateien, ohne dauerhafte lokale Speicherung, unter Strafe gestellt.
Nun ist eine Analyse des Urteils auf unserer Webseite Internet-Strafrecht.com zu finden, in der das Urteil eingehend analysiert wird.
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(Tags: besitzbegründung, Strafrecht)