Strafrecht | Auto & Verkehr | Arbeitsrecht | Familienrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | IT-Recht | (IT-)Vertragsrecht

Das OLG Hamburg (2-27/09) hatte, wie schon berichtet, entschieden dass mit dem Laden von Dateien in den Arbeitsspeicher ein Besitz begründet wird – und somit bereits das Ansehen von verbotenen Dateien, ohne dauerhafte lokale Speicherung, unter Strafe gestellt.

Nun ist eine Analyse des Urteils auf unserer Webseite Internet-Strafrecht.com zu finden, in der das Urteil eingehend analysiert wird.

Unsere Facebook-Seite hat bereits 828 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!

An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung

(Tags: , )

Ähnliche Artikel