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Es ist soweit: Am 17.3.2010 wurde im Bundesgesetzblatt (S.267ff.) die verkündet. Entsprechend der Regelung wird sie somit am 17.5.2010 in Kraft treten – die meisten Dienstleister, auch Rechtsanwälte, werden die Vorgaben der Verordnung einhalten müssen, die nicht viele, aber dennoch einige Neuerungen mit sich bringt.

Zur Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung halten wir hier eine Webseite mit Informationen für Sie bereit.

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