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Es ist soweit: Am 17.3.2010 wurde im Bundesgesetzblatt (S.267ff.) die verkündet. Entsprechend der Regelung wird sie somit am 17.5.2010 in Kraft treten – die meisten Dienstleister, auch Rechtsanwälte, werden die Vorgaben der Verordnung einhalten müssen, die nicht viele, aber dennoch einige Neuerungen mit sich bringt.

Zur halten wir hier eine Webseite mit Informationen für Sie bereit.

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