12. März 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist)
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Das Amtsgericht Marburg (91 C 981/09) stellt fest:
- Ein Anwalt kann sich der Beihilfe strafbar machen bei der Einforderung von Forderungen für so genannte Abo-Fallen
- Eine Zahlungspflicht des “Kunden” besteht nicht, vielmehr hat der Seitenbetreiber evt. angefallene Anwaltskosten des zu Unrecht mit einer Zahlungsaufforderung bedachten zu tragen
Das Urteil wird hier im Detail auf unserer Seite zum Thema Abo-Fallen besprochen.
Tags: abo-falle,
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Geschrieben in IT-Recht, Verbraucherrecht