VG Berlin zur Annahme eines Terror-Verdachts
3. Februar 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Das VG Berlin (VG 23 L 314.09, 315.09 und 316.09) hat sich im Rahmen einer Entziehung von Reisepässen damit auseinandergesetzt, wann eine Terrorgefahr bei einem Betroffenen vorliegt:
In ihrem Gepäck befanden sich u.a. verschiedene Ausrüstungsgegenstände für Outdoor-Aktivitäten sowie deutsch-arabische Wörterbücher; ferner führten sie insgesamt etwa 9.000,- Euro Bargeld, teilweise am Körper versteckt, bei sich. Bei einer Hausdurchsuchung waren zudem in der Wohnung einer Person CDs mit militant-djihadistischen Inhalten aufgefunden worden.
Wenn man also in seiner Wohnung Texte aufbewahrt, die dem deutschen Staat gefährlich erscheinen, sollte man vorsichtshalber bei einer Ausreise nicht 3000 Euro mit sich führen (Drei Betroffene bei 9000 Euro insgesamt). Wenn man Geld mit sich führt, sollte man es wohl offen transportieren – das Verstecken solcher Geldsummen könnte Verdachtsmomente wecken. Die Gefahr des Raubes für die Betroffenen spielt dabei offenbar keine Rolle. Besonders gefährlich scheint es dabei auch zu sein, Wörterbücher des entsprechenden Landes mit sich zu führen. Von der Trekking-Ausrüsting mal ganz zu schweigen. Bei objektiver Betrachtung läge im Regelfall wohl eher nahe, eine 2-3 Monatige Trekking-Tour anzunehmen – fraglich bleibt, wo nun der Ausschlag lag: Im Auffinden nicht genehmer Schriften in der eigenen Wohnung oder in der Wahl des Landes, in das man reisen wollte.
Immerhin scheint man noch doe sozialen Kontakte in die Bewertung mit eingezogen zu haben:
Sowohl die aufgefundenen Gegenstände als auch die bestehenden Verbindungen zu anderen Angehörigen der militant-islamistischen Szene ließen den Schluss zu, dass sich auch die Antragsteller am bewaffneten Kampf hätten beteiligen wollen.
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(Tags: ausreise, hausdurchsuchung, reisepass, terrorismus, terrorverdacht)