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Verletzung durch Explosion: Zu viel Raumspray?

Es ist mitunter höchst befremdlich, welche Sachverhalte einem begegnen können: Das Arbeitsgericht Oberhausen hatte sich in der Tat damit zu beschäftigen, ob ein Arbeitnehmer gegen einen Kollegen einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld durchsetzen kann. Sachverhalt: Während der Kläger die Betriebs-Toilette besuchte, versprühte der Angeklagte zwei Dosen mit Raumspray. Aus ungeklärten Gründen entzündete sich das in der Toilette befindliche Raumspray/Luft-Gemisch und führte zu einer , die nicht nur Toilette und angrenzende Räume erheblich verwüstete, sodnern auch die beiden Betroffenen schwer verletzte. Das Arbeitsgericht hat die Zahlungspflicht bejaht, der Beklagte hat 20.000 Euro an den Kläger zu zahlen.

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