Und wieder: Fristen beim Rechtsanwalt
1. Februar 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=1305
Teilen: Auf XING | Auf Facebook | Bei Twitter
Zum ewigen Streit, wann ein Anwalt für Fristversäumnisse einzustehen hat, trägt das OVG Lüneburg (2 NB 400/09) das hier bei:
Der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt hat den von einer Büroangestellten notierten Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist jedenfalls dann eigenverantwortlich auf seine Richtigkeit zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden.
Unsere Facebook-Seite hat bereits 829 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung
(Tags: Berufsrecht, frist, fristen, rechtsanwalt)