Strafrecht | Auto & Verkehr | Arbeitsrecht | Familienrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | IT-Recht | (IT-)Vertragsrecht

In einigen Bundesländern ist es inzwischen Tagesordnung, dass Landesbeamte zwar befördert werden, aber nicht das entsprechende Gehalt ausbezahlt bekommen. So auch in Rheinland-Pfalz, wo nun ein Richter den Klageweg beschritten hat. Hier ist es laut Landesbesoldungsgesetz vorgesehen, dass man als Beamter nach einer Beförderung für zwei Jahre das Gehalt der nächstniedrigeren Stufe ausgezahlt bekommt.

Das OVG Rheinland-Pfalz (10 A 10507/09.OVG) hat nun das laufende Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG vorgelegt, das entscheiden muss, ob dieses Prozedere verfassungswidrig ist.

Unsere Facebook-Seite hat bereits 829 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!

An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung

(Tags: , )

Ähnliche Artikel