Nichtanwälte und Rechtsanwälte konkurrieren nicht
4. Februar 2010 eingestellt von Jens Ferner
Das OLG Karlruhe (4 U 60/09) stellt fest:
Rechtsdienstleistungen sind keine geschäftlichen Handlungen im Sinne von § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, wenn sie unentgeltlich erfolgen. Daher steht einem Rechtsanwalt kein Unterlassungsanspruch gegen einen Nichtanwalt nach den Vorschriften des UWG zu, wenn der Nichtanwalt unerlaubte Rechtsdienstleistungen unentgeltlich erbringt.