Strafrecht | Auto & Verkehr | Arbeitsrecht | Familienrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | IT-Recht | (IT-)Vertragsrecht

Die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 5. November 2009, das den Verfahrensbeteiligten nunmehr schriftlich bekannt gegeben worden ist, die Klage eines deutschen Staatsangehörigen gegen eine Ordnungsverfügung des Bürgermeisters der Stadt Ratingen abgewiesen, mit der dem Kläger Reisepass und Personalausweis mit der Begründung entzogen worden waren, er führe einen von der (privaten) Freien Universität Teufen im schweizerischen Kanton Appenzell-Ausserrhoden verliehenen Doktortitel, der in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt sei.

Das klageabweisende Urteil wird im Wesentlichen damit begründet, dass die eingezogenen Ausweisdokumente ungültig seien, weil der Kläger den Doktortitel zu Unrecht führe. Die Freie Universität Teufen sei in der Schweiz nicht staatlich anerkannt. Nach einem bilateralen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz sowie dem deutschen Hochschulrecht sei die staatliche Anerkennung der Bildungseinrichtung, die einen akademischen Grad verliehen habe, für das Führen des Titels zwingende Voraussetzung. Daran fehle es im vorliegenden Falle.

Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Az.: 24 K 3930/08

Unsere Facebook-Seite hat bereits 828 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!

An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung

Weitere Artikel