Kommentar: Das Für und Wider von Anwaltverzeichnissen
2. November 2009 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Nach vielen Jahren, in denen ich Rechtsanwälten bei der Vermarktung ihrer Dienstleistungen geholfen habe, möchte ich heute endlich einmal etwas zu den Anwaltverzeichnissen schreiben. Eine kleine “Abrechnung” wenn man so will, auf jeden Fall aber ein Rundum-Schlag zu einem zu Recht unbeliebten Thema.
Einführung
Es gibt eine Fülle von Anwaltverzeichnissen, ja sogar eine “Masse”. Selbst wer glaubt, alle zu kennen, findet hin und wieder dann doch etwas neues. Wer sich einen ersten Überblick verschaffen möchte, der sieht einfach mal in die entsprechende Kategorie bei DMOZ, hier zu finden. Alleine dort findet man 34 verschiedene Seiten und wenn man sich einmal in Ruhe durchklickt, fällt es irgendwann schwer, die Angebote zu unterscheiden. Im Kern sind sie alle gleich oder ähnlich, bieten kaum Abwechslung.
Einem interessierten Anwalt kann ich erstmal nur raten, sich in Ruhe umzusehen und hin und wieder mal zu suchen: Häufig findet man einen Eintrag, auch ohne etwas gebucht zu haben. Solche “Basis-Einträge” sollen locken, sind aber auch eine gute Möglichkeit, solche Verzeichnisse auf die Probe zu stellen: Wenn etwa die Webseite (als Link) mit erfasst ist, können Sie bei einer Analyse Ihrer Logfiles vesuchen herauszufinden, wie viele Referer von diesem Verzeichnis stammen. Die Analyse ist häufig ernüchternd.
Viel geworben wird auch damit, dass diese Portale bei Suchmaschinen besonders hoch gelistet sind. Das stimmt häufig sogar, auf den ersten Seiten findet man ständig z.B. bei Google Einträge dieser Verzeichnisse, wenn man nach allgemeinen Begriffen sucht. Ich selbst werte das aber nicht positiv, denn beim Lesen der Suchergebnisse musste ich feststellen, dass ich solche Einträge direkt überspringe – ich werte sie als “Werbung” (auch wenn es keine ist) und suche weiter in den Ergebnissen. Leider gibt es hierzu keine umfassenden Befragungen, ein sehr kleiner Test in meinem privaten Umfeld zeigte aber ähnliche Ergebnisse, so dass ich von den viel beworbenen “Hohen Platzierungen in Suchmaschinen” nicht sonderlich beeindruckt bin.
Langweilig?
Was mich geradezu schockt ist die monotone Weise, wie die Verzeichnisse häufig präsentiert werden: Da wird eine Suchmaschine unter eigener Domain präsentiert und man soll dafür bezahlen um darin erwähnt zu werden. Frage: Warum? Warum soll ich teilweise 300 Euro (oder mehr!) im Jahr bezahlen, um bei irgendjemandem in der Datenbank zu erscheinen? Es wäre was anderes, wenn man dort dann sich selbst nochmal (ohne Zusatzkosten) bewerben könnte, etwa mit Inhalten, oder wenn man von dort aus regelmässig Einzelanwälte bewerben würde. So wie jetzt aber ist es witzlos. Ich würde niemals bei einem “alternativen Anbieter von Telefonbüchern” dafür bezahlen, dass er meinen Eintrag aufnimmt – warum sollte ich es dann im digitalen Fall tun?
Es gibt Ausnahmen: Da präsentiert man sich (je nach gebuchtem Angebot) und kann jederzeit eigene Artikel und Kanzlei-News schreiben, so wird natürlich der eigene Eintrag interessanter. Und die Aussage “wir haben X Besucher pro Tag/Jahr/Monat” hat auch eine Relevanz, wenn diese Besucher die Inhalte sehen, lesen und damit auf mich aufmerksam werden. Der gleiche Werbespruch bei einem Anbieter, der eine reine Suchmaschine bietet, bringt mir nichts – wenn ich etwa Strafverteidiger bin, 90% der Besucher aber nach zivilrechtlichen Anwälten suchen. Die Tatsache, dass eine solche Gewichtung in den Statistiken nicht geboten wird, sollte bei der Auswahl aufhorchen lassen.
Kein Muss
Ein Telefonbucheintrag ist ein Muss. Eine Visitenkarte ist ein Muss. Ein Eintrag in einem digitalen Anwaltverzeichnis ist es für mich definitv nicht. Die Fantasiepreise von mehr als 20 Euro im Monat werden sich für die meisten wohl ohnehin nicht lohnen. Wenn man sich auf Spielchen wie “Ein Mandat reicht schon um das rauszuholen” einlässt, gilt natürlich, dass man auch kontrollieren muss, wie viele Mandate hier überhaupt gewonnen werden. Hier zeigt sich auch schon in Ansätzen das weiter gehende dahinter: Eine Werbemaßnahme zieht immer einen “Rattenschwanz” anderer Maßnahmen hinter sich her, ganz vorne steht da die Kontrolle ob und was es bringt.
Weiterhin gilt, ganz klar, dass es auf den individuellen Fall ankommt: Einen gewissen Werbe-Effekt konnte ich z.B. durchaus in grösseren Städten beobachten, während in zunehmend ländlichen Gegenden dieser Effekt nachlässt. Hin und wieder haben mir Rechtsanwälte berichtet, dass sie bis zu 25% Ihrer Neu-Mandate über das Internet gewinnen, woran das in diesen speziellen Fällen lag ist mir bis heute unergründlich. Ich selbst konnte mit geschickten Merchandising-Maßnahmen vor Ort jedenfalls im Regelfall (zumindest kurzfristig) sehr viel bessere Raten erziehlen als mit Internet-Geschichten.
Der Namens-Effekt
Ärzte und Anwälte haben gemeinsam, dass sie ein gewisses Vertrauen benötigen: Wenn man selbst mit einem von beidem keine Erfahrungen hat, mag man zwar im Internet suchen oder ins Telefonbuch sehen, letztlich aber hört man sich in seinem Umfeld um und wenn ein auch nur irgendwie gearteter Bekannter den Arzt/Anwalt X erwähnt, ist das dann der ausschlaggebende Punkt. Das (menschliche) dahinter: Die Namensnennung ist immer noch besser als gar nichts.
Durch Aktivitäten im Internet kann man hier, sehr mittelbar, ein wenig helfen: Eine breite Streuung und Verbreitung des eigenen Namens kann hier durchaus erreicht werden, so dass es wahrscheinlicher ist, dass mal “irgendjemand irgendwann diesen Namen gehört” hat. Für diesen Effekt braucht man aber keine Anwaltverzeichnisse, ganz im Gegenteil: Durch ihre umfassende Darstellung mehrerer Anwälte sind die sogar eher kontraproduktiv.
Vorläufiges Fazit
Es gilt immer im Einzelfall zu entscheiden. Im Internet ist eine gute Kanzlei-Webseite, vielleicht sogar ein Blog, momentan vielversprechender als der Eintrag in vielen,oder gar allen, Anwaltverzeichnissen. Die Kombination aus Inhalten und Verzeichnis finde ich persönlich am ansprechendsten, hier gibt es einige Anbieter, wobei ich aber, nach längeren Tests, letztlich keinen mehr hervorheben möchte. Im Großen und Ganzen erscheinen mir manche Angebote sogar zu lieblos, zu undurchdacht.
Die Augen hat es mir geöffnet, als ich bei XING und JurNW einen Eintrag zum Thema erstellt habe und nicht nur Anwälte sich stark zurück gehalten haben – sondern auch die Betreiber selbst offenbar in diesen Bereichen keinen Wert auf Eigenwerbung legen. Nur so kann ich mir erklären, dass keiner selbst dort geschrieben hat, ich solle seine Webseite ansehen und bewerten. Das lässt tief blicken wenn ich mir hochrechne, wie es dann sonst mit der Bewerbung des Projektes aussieht.
Wenn man die Zeit hat Inhalte zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, kann ich nur dazu raten, sich zu überlegen, solche Kombi-Portale zu nutzen. Die Preise liegen hier aber schonbei um die 20 Euro/Monat. Von meiner Warte her ist damit schon eine Schmerzgrenze erreicht, mehr als diese Summe würde ich persönlich nicht mehr ausgeben, da muss schon mehr Leistung geboten werden (z.B. eine Alleinstellung anstelle einer simplen Hervorhebung).
Ausblick
Auf Rechtsanwälte rollt eine neue Welle zu: Bewertungsportale. Bisher eher kleine, einfach gestrickte Portale. Es ist aber zu befürchten, dass schon bald das erste Anwaltsverzeichnis die Möglichkeit für Nutzer bietet, zumindest Kommentare zu Anwälten zu hinterlassen. Sobald dieser Schritt gegangen wurde, wird das Thema natürlich wieder interessanter werden – im negativen Sinne, weil es dann regelmässig zu kontrollieren gilt, welche Einträge es im Internet zu eigenen Kanzlei gibt.
Eine weitere positive Entwicklung ist die Kombination aus Verzeichnis und sozialem Netzwerk. Hier möchte ich nicht zu viel schreiben und werde darauf hinweisen, sobald es umgesetzt ist. Ich berate hier ein soziales Netz, das bereits die Arbeit daran aufgenommen hat.
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