Erneute erkennungsdienstliche Behandlung Jugendlicher
10. November 2009 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Das VG Göttingen (1 A 180/09) hatte zu entscheiden, wann eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung Jugendlicher unverhältnismässig ist und kommt zu dem Ergebnis: Bei Jugendlichen ist eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung drei Jahre nach der letzten Behandlung zulässig.
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(Tags: erkennungsdienstliche maßnahmen, wiederholungsgefahr)